Allgemeine Geschäftsbedingungen        - zurück -

I. Allgemeine Bestimmungen
 
1. Geltung der Geschäftsbedingungen
Die Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn Susanne Baur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Begriffsbestimmung
"Bilder" im Sinne dieses Vertrages sind alle Lichtbildwerke und Lichtbilder einschließlich der Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbildwerke oder Lichtbilder hergestellt werden. Der Begriff erfasst alle Bilderzeugnisse, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen (z.B. Papierabzüge, Diapositive, Negative, digitale Bilder etc.).

3. Urheberrecht, Nutzungsrechte und Eigentum an Bildern
Die von Susanne Baur hergestellten und/oder zur Nutzung angebotenen Bilder sind durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Jede Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und öffentliche Wiedergabe der Bilder bedarf der Zustimmung von Susanne Baur. Susanne Baur ist alleiniger Urheber der von ihr hergestellten Bilder. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit bei der Bildproduktion begründen kein Miturheberrecht. Bei jeder Bildveröffentlichung ist Susanne Baur als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen. Ausnahmen sind schriftlich zu vereinbaren. Die Bilder dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und nur in dem vereinbarten Umfang genutzt werden. Werden bei Vertragsabschluß die Nutzungsarten nicht einzeln bezeichnet oder wird der Nutzungsumfang nicht festgelegt, so bestimmt sich der Umfang der Nutzungsrechte nach dem Vertragszweck, den der Auftraggeber bei der Auftragserteilung erkennbar gemacht hat. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt Susanne Baur berechtigt, die Bilder im Rahmen ihrer Eigenwerbung zu verwenden. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die zur Nutzung überlassenen Originale sind nach Ablauf der vereinbarten, bei fehlender Vereinbarung nach Ablauf einer angemessenen Frist unbeschädigt an Susanne Baur zurückzugeben. Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung Susanne Baurs so hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 300,00 € pro Bild und Einzelfall. Dem Susanne Baur bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.

4. Digitale Bildverarbeitung
Die Digitalisierung herkömmlicher Bilder stellt eine Vervielfältigung dar, die der Zustimmung von Susanne Baur bedarf. Die Verwendung digitalisierter und gespeicherter Bilder bedarf der Zustimmung von Susanne Baur. Der Name von Susanne Baur muss dauerhaft mit dem Bild verbunden sein. Der Auftraggeber stellt sicher, dass keine unberechtigten Nutzungen außerhalb des eingeräumten Nutzungsrecht erfolgen. Vertragsstrafe: Wird der Name von Susanne Baur mit dem digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft, bzw. kommt es zu Veröffentlichungen ohne Urhebernachweis, gilt eine Vertragsstrafe gemäß Punkt 3. am Ende als vereinbart.

5. Haftung und Schadensersatz
Susanne Baur haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren. Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Gehen Bilder im Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung nach den üblichen Gepflogenheiten ausschließt, so hat der Auftraggeber Schadensersatz zu leisten. Susanne Baur ist in diesem Fall berechtigt, mindestens Schadensersatz in Höhe von 1.500,00 € für jedes Original und von 300,00 € für jedes Duplikat zu verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs bleibt Susanne Baur vorbehalten. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes – egal ob in herkömmlicher oder digitalisierter Form- ist Susanne Baur berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des dreifachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 1.000,00 € pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.

6. Belegexemplare und Mehrwertsteuer
Der Auftraggeber hat den Susanne Baur unaufgefordert über jede Veröffentlichung der Bilder durch kostenfreie Übersendung von zwei Belegexemplaren mit Anstrich zu informieren. Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Kosten und Honoraren kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

II. Besondere Bestimmungen für Bildproduktionen

7. Gegenstand des Auftrags
Gegenstand des Produktionsvertrages ist die Herstellung von Bildern entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesen Bildern für den vertraglich vorausgesetzten Zweck. Gestaltungsberatungen und die Entwicklung von Konzeptionen sind eigenständige Leistungen von Susanne Baur. Sie können von ihr gesondert in Rechnung gestellt werden, soweit sie in dem erteilten Auftrag nicht enthalten sind und vom Auftraggeber zusätzlich gewünscht werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

8. Auftragsabwicklung und Stornierung des Auftrags
Der Auftraggeber hat die für die Aufnahmearbeiten benötigten Objekte und Vorlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach Abschluss der Produktion wieder abzuholen. Der Auftraggeber darf Susanne Baur nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die frei sind von Rechten Dritter. Der Auftraggeber hat Susanne Baur von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten (z.B. Fotomodell, Stylist) in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten (z.B. Anmietung von Studio, Geräten, Requisiten) abgeschlossen werden, so darf Susanne Baur die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers eingehen, wenn dieser ihr eine entsprechende Vollmacht erteilt. Soweit Susanne Baur solche Verträge im eigenen Namen abschließt, hat sie der Auftraggeber von den daraus resultierenden Verbindlichkeiten freizustellen. Produktionstermine und -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von Susanne Baur gegenüber dem Auftraggeber ausdrücklich bestätigt werden. Die vereinbarte Produktionszeit ist angemessen zu verlängern, wenn sie aus Gründen, die Susanne Baur nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden kann. Susanne Baur wählt die Bilder aus, die sie dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt. Zusatzleistungen, insbesondere die Anfertigung weiterer Bilder auf Verlangen des Auftraggebers, werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Wird ein Vertrag aus Gründen, die Susanne Baur nicht zu vertreten hat, noch vor Beginn der Aufnahmearbeiten oder vor deren Beendigung gekündigt (storniert), so kann Susanne Baur das volle Honorar verlangen. Sie muss sich lediglich dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Auftragsstornierung an Aufwendungen erspart oder dadurch erwirbt, dass sie einen anderen Auftrag ausführt, den sie ohne die Kündigung nicht hätte ausführen können.

9. Gewährleistung und Haftungsausschluss
Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zwei Wochen nach Ablieferung der Bilder bei Susanne Baur eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Soweit Susanne Baur im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Verträge mit Dritten abschließt, haftet sie nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Personen und Unternehmen.

10. Honorar und Nebenkosten
Für die Herstellung der Bilder und die Übertragung der Nutzungsrechte erhält Susanne Baur das vereinbarte Honorar. Ist die Höhe des Honorars nicht bestimmt, kann Susanne Baur das übliche und angemessene Honorar verlangen. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die Susanne Baur nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält Susanne Baur auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Der Auftraggeber hat zusätzlich die Nebenkosten zu erstatten, die Susanne Baur im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für Filmmaterial, Laborarbeiten, Fotomodelle). Dazu gehören auch die Kosten und Spesen für Reisen, die Susanne Baur nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zwecks Durchführung des Auftrags unternimmt. Das Honorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Die Nebenkosten sind zu erstatten, sobald sie bei Susanne Baur angefallen sind. Die zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.

11. Schlussbestimmungen, Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz von Susanne Baur als Gerichtsstand vereinbart.