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I. Allgemeine Bestimmungen
1. Geltung der Geschäftsbedingungen
Die Produktion von Bildern und die Erteilung von
Bildlizenzen erfolgt ausschließlich aufgrund
nachstehender Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden auch dann
nicht Vertragsinhalt, wenn Susanne Baur ihnen nicht
ausdrücklich widerspricht.
2. Begriffsbestimmung
"Bilder" im Sinne dieses Vertrages sind alle
Lichtbildwerke und Lichtbilder einschließlich der
Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbildwerke oder
Lichtbilder hergestellt werden. Der Begriff erfasst alle
Bilderzeugnisse, gleich in welcher Schaffensstufe oder
in welcher technischen Form sie vorliegen (z.B.
Papierabzüge, Diapositive, Negative, digitale Bilder
etc.).
3. Urheberrecht, Nutzungsrechte und Eigentum an
Bildern
Die von Susanne Baur hergestellten und/oder zur Nutzung
angebotenen Bilder sind durch das Urheberrechtsgesetz
geschützt. Jede Vervielfältigung, Verbreitung,
Ausstellung und öffentliche Wiedergabe der Bilder bedarf
der Zustimmung von Susanne Baur. Susanne Baur ist
alleiniger Urheber der von ihr hergestellten Bilder.
Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seine
sonstige Mitarbeit bei der Bildproduktion begründen kein
Miturheberrecht. Bei jeder Bildveröffentlichung ist
Susanne Baur als Urheber zu benennen. Die Benennung
muss beim Bild erfolgen. Ausnahmen sind schriftlich zu
vereinbaren. Die Bilder dürfen nur für die vereinbarte
Nutzungsart und nur in dem vereinbarten Umfang genutzt
werden. Werden bei Vertragsabschluß die Nutzungsarten
nicht einzeln bezeichnet oder wird der Nutzungsumfang
nicht festgelegt, so bestimmt sich der Umfang der
Nutzungsrechte nach dem Vertragszweck, den der
Auftraggeber bei der Auftragserteilung erkennbar gemacht
hat. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall
eingeräumten Nutzungsrechte bleibt Susanne Baur
berechtigt, die Bilder im Rahmen ihrer Eigenwerbung zu
verwenden. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur
Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang.
Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die zur Nutzung
überlassenen Originale sind nach Ablauf der
vereinbarten, bei fehlender Vereinbarung nach Ablauf
einer angemessenen Frist unbeschädigt an Susanne Baur
zurückzugeben. Unterbleibt bei einer
Bildveröffentlichung die Benennung Susanne Baurs so hat
der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100%
des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des
üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch
300,00 € pro Bild und Einzelfall. Dem Susanne Baur
bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines
weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.
4. Digitale Bildverarbeitung
Die Digitalisierung herkömmlicher Bilder stellt eine
Vervielfältigung dar, die der Zustimmung von Susanne
Baur bedarf. Die Verwendung digitalisierter und
gespeicherter Bilder bedarf der Zustimmung von Susanne
Baur. Der Name von Susanne Baur muss dauerhaft mit dem
Bild verbunden sein. Der Auftraggeber stellt sicher,
dass keine unberechtigten Nutzungen außerhalb des
eingeräumten Nutzungsrecht erfolgen. Vertragsstrafe:
Wird der Name von Susanne Baur mit dem digitalen Bild
nicht dauerhaft verknüpft, bzw. kommt es zu
Veröffentlichungen ohne Urhebernachweis, gilt eine
Vertragsstrafe gemäß Punkt 3. am Ende als vereinbart.
5. Haftung und Schadensersatz
Susanne Baur haftet nur für Schäden, die sie selbst oder
ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grobfahrlässig
herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer
positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten
Handlung resultieren. Die Zusendung und Rücksendung von
Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des
Auftraggebers. Gehen Bilder im Risikobereich des
Auftraggebers verloren oder werden Bilder in einem
Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung nach
den üblichen Gepflogenheiten ausschließt, so hat der
Auftraggeber Schadensersatz zu leisten. Susanne Baur ist
in diesem Fall berechtigt, mindestens Schadensersatz in
Höhe von 1.500,00 € für jedes Original und von 300,00 €
für jedes Duplikat zu verlangen, sofern nicht der
Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht
entstanden oder wesentlich niedriger ist als die
geforderte Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines
höheren Schadensersatzanspruchs bleibt Susanne Baur
vorbehalten. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung,
Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes – egal ob in
herkömmlicher oder digitalisierter Form- ist Susanne
Baur berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des
dreifachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des
dreifachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern,
mindestens jedoch 1.000,00 € pro Bild und Einzelfall.
Die Geltendmachung eines weitergehenden
Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.
6. Belegexemplare und Mehrwertsteuer
Der Auftraggeber hat den Susanne Baur unaufgefordert
über jede Veröffentlichung der Bilder durch kostenfreie
Übersendung von zwei Belegexemplaren mit Anstrich zu
informieren. Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Kosten
und Honoraren kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen
gesetzlichen Höhe hinzu.
II. Besondere Bestimmungen für Bildproduktionen
7. Gegenstand des Auftrags
Gegenstand des Produktionsvertrages ist die Herstellung
von Bildern entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers
sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesen
Bildern für den vertraglich vorausgesetzten Zweck.
Gestaltungsberatungen und die Entwicklung von
Konzeptionen sind eigenständige Leistungen von Susanne
Baur. Sie können von ihr gesondert in Rechnung gestellt
werden, soweit sie in dem erteilten Auftrag nicht
enthalten sind und vom Auftraggeber zusätzlich gewünscht
werden. Im Rahmen des Auftrags besteht
Gestaltungsfreiheit.
8. Auftragsabwicklung und Stornierung des Auftrags
Der Auftraggeber hat die für die Aufnahmearbeiten
benötigten Objekte und Vorlagen rechtzeitig zur
Verfügung zu stellen und unverzüglich nach Abschluss der
Produktion wieder abzuholen. Der Auftraggeber darf
Susanne Baur nur solche Objekte und Vorlagen überlassen,
zu deren Verwendung er berechtigt ist und die frei sind
von Rechten Dritter. Der Auftraggeber hat Susanne Baur
von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der
Verletzung dieser Pflicht resultieren. Muss bei der
Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten (z.B.
Fotomodell, Stylist) in Anspruch genommen oder ein
sonstiger Vertrag mit Dritten (z.B. Anmietung von
Studio, Geräten, Requisiten) abgeschlossen werden, so
darf Susanne Baur die entsprechenden Verpflichtungen im
Namen und für Rechnung des Auftraggebers eingehen, wenn
dieser ihr eine entsprechende Vollmacht erteilt. Soweit
Susanne Baur solche Verträge im eigenen Namen
abschließt, hat sie der Auftraggeber von den daraus
resultierenden Verbindlichkeiten freizustellen.
Produktionstermine und -fristen sind nur dann
verbindlich, wenn sie von Susanne Baur gegenüber dem
Auftraggeber ausdrücklich bestätigt werden. Die
vereinbarte Produktionszeit ist angemessen zu
verlängern, wenn sie aus Gründen, die Susanne Baur nicht
zu vertreten hat, nicht eingehalten werden kann. Susanne
Baur wählt die Bilder aus, die sie dem Auftraggeber bei
Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt.
Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeräumt, die
der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.
Zusatzleistungen, insbesondere die Anfertigung weiterer
Bilder auf Verlangen des Auftraggebers, werden nach
Zeitaufwand gesondert berechnet. Wird ein Vertrag aus
Gründen, die Susanne Baur nicht zu vertreten hat, noch
vor Beginn der Aufnahmearbeiten oder vor deren
Beendigung gekündigt (storniert), so kann Susanne Baur
das volle Honorar verlangen. Sie muss sich lediglich
dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der
Auftragsstornierung an Aufwendungen erspart oder dadurch
erwirbt, dass sie einen anderen Auftrag ausführt, den
sie ohne die Kündigung nicht hätte ausführen können.
9. Gewährleistung und Haftungsausschluss
Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens
zwei Wochen nach Ablieferung der Bilder bei Susanne Baur
eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die
Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
Soweit Susanne Baur im Namen und für Rechnung des
Auftraggebers Verträge mit Dritten abschließt, haftet
sie nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der
beauftragten Personen und Unternehmen.
10. Honorar und Nebenkosten
Für die Herstellung der Bilder und die Übertragung der
Nutzungsrechte erhält Susanne Baur das vereinbarte
Honorar. Ist die Höhe des Honorars nicht bestimmt, kann
Susanne Baur das übliche und angemessene Honorar
verlangen. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene
Zeit aus Gründen, die Susanne Baur nicht zu vertreten
hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes
Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein
Zeithonorar vereinbart, so erhält Susanne Baur auch für
die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern,
den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Der
Auftraggeber hat zusätzlich die Nebenkosten zu
erstatten, die Susanne Baur im Zusammenhang mit der
Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für Filmmaterial,
Laborarbeiten, Fotomodelle). Dazu gehören auch die
Kosten und Spesen für Reisen, die Susanne Baur nach
Abstimmung mit dem Auftraggeber zwecks Durchführung des
Auftrags unternimmt. Das Honorar ist bei Ablieferung der
Bilder fällig. Die Nebenkosten sind zu erstatten, sobald
sie bei Susanne Baur angefallen sind. Die zu
übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber
erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und
der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.
11. Schlussbestimmungen, Rechtswirksamkeit, Statut
und Gerichtsstand
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner
AGB-Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen
allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik
Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegt,
wird der Wohnsitz von Susanne Baur als Gerichtsstand
vereinbart. |